Benötigen Sie Hilfe?
+49 178 493 74 23
hello@ahrblitzglanz.de
Gehweg- und Einfahrtsreinigung
Saubere Gehwege und Einfahrten sorgen nicht nur für ein gepflegtes Erscheinungsbild, sondern auch für mehr Sicherheit.
Mit der Zeit setzen sich auf Pflastersteinen, Gehwegen und Einfahrten Moos, Algen, Schmutz und Ablagerungen fest. Diese Verschmutzungen beeinträchtigen nicht nur die Optik, sondern können bei Nässe auch rutschig und gefährlich werden.
Wir reinigen Ihre Außenflächen professionell mit moderner Hochdrucktechnik. Dabei entfernen wir zuverlässig Moos, Algen, Schmutz und Verfärbungen von Pflastersteinen, Betonflächen und anderen festen Untergründen.
Auf Wunsch reinigen wir nicht nur die Oberfläche, sondern säubern auch die Fugen und bereiten diese für eine Neuverfugung vor. So bleibt Ihre Einfahrt oder Ihr Gehweg langfristig sauber und gepflegt.
Unsere Gehweg- und Einfahrtsreinigung eignet sich ideal für Privathaushalte, Gewerbebetriebe und Hausverwaltungen – einmalig oder regelmäßig, ganz nach Bedarf.
Gründliche Flächenreinigung
Gründliche Flächenreinigung
Entfernung von Moos & Algen
Zuverlässige Beseitigung von Moos, Algen und hartnäckigen Verschmutzungen.
Mehr Sicherheit bei Nässe
Reduziert Rutschgefahr und sorgt für sichere, saubere Außenflächen.
Optional mit Fugenreinigung
Reinigung der Fugen und Vorbereitung für eine mögliche Neuverfugung.
Steuerlich absetzbar in Deutschland
Unsere Mülltonnenreinigung gilt in Deutschland als haushaltsnahe Dienstleistung und kann steuerlich geltend gemacht werden.
Privatkunden haben die Möglichkeit, die Kosten für unsere Dienstleistung im Rahmen der Einkommensteuererklärung abzusetzen – gemäß den geltenden gesetzlichen Regelungen.
Voraussetzung dafür ist eine ordnungsgemäße Rechnung sowie die unbare Zahlung (z. B. per Überweisung). Die Rechnung kann bei der Steuererklärung eingereicht werden.
Bitte beachten Sie, dass die tatsächliche steuerliche Berücksichtigung von Ihrer persönlichen Situation abhängt. Im Zweifel empfehlen wir die Rücksprache mit Ihrem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt.